Kontakt
Telefon 02205 / 898 5911 ° Telefax 02205 / 898 5912 ° E-Mail info@stb-greve.de
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Vertretung vor den Finanzbehörden

Unternehmen und Privatpersonen

  • Vertretung bei Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfungen, Prüfungen im Lohn-Bereich

  • Anträge z.B. auf Änderung von Steuerbescheiden

  • Rechtsbehelfe wie z.B. Einsprüche mit Anträgen auf Aussetzung der Vollziehung

  • Stellungnahmen im Veranlagungsverfahren

  • Allgemeine Vertretung



Steuerbescheide

Die Überprüfung von Steuerbescheiden ergibt nicht selten Fehler zu Ungunsten des Steuerpflichtigen. Das Vorgehen gegen diese Fehler, ob im Einspruchsverfahren oder durch einfachen Änderungsantrag, ist an Fristen gebunden (regelmäßig ein Monat).
Bitte reichen Sie daher Steuerbescheide unmittelbar nach Erhalt zur Prüfung rein.



Aktuelle Infos zum Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung

      BMF Fragen und Antworten-Katalog (PDF 228 KB)

Das Datenzugriffsrecht der Finanzverwaltung macht eine Auseinandersetzung mit der betrieblichen Organisation erforderlich.
Steuerlich relevante Daten müssen von sonstigen Daten abgegrenzt werden. Sie unterliegen der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht und werden regelmäßig im Rahmen einer Betriebsprüfung mit der Software "IDEA" von der Finanzverwaltung analysiert.