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Neuer EU-Insolvenzrahmen kommt

Neue EU-Regeln sollen Insolvenzverfahren effizienter machen und redlichen Unternehmern eine zweite Chance ermöglichen. Künftig können Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten früher umstrukturiert werden, so dass Insolvenzen und Entlassungen so weit wie möglich vermieden werden.

Darauf haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten am 19.12.2018 geeinigt. Die gemeinsamen EU-Standards für effizientere Insolvenzverfahren sollen mehr Rechtssicherheit für Investoren und EU-weit tätige Unternehmen schaffen.

Zurzeit würden noch zu viele wirtschaftlich bestandsfähige Unternehmen in finanziellen Schwierigkeiten abgewickelt, anstatt frühzeitig umstrukturiert zu werden; und zu wenige Unternehmer erhielten eine zweite Chance, so die Europäische Kommission.

Drei Schlüsselelemente

Die von der Kommission vorgeschlagene Richtlinie konzentriert sich auf drei Schlüsselelemente: Gemeinsame Standards für präventive Restrukturierungsmaßnahmen, Regeln für die Gewährung einer zweiten Chance für Unternehmer und gezielte Maßnahmen zur Steigerung der Effizienz von Insolvenz-, Restrukturierungs- und Entschuldungsverfahren in allen Mitgliedstaaten.

Die Richtlinie muss noch formal von Europäischem Parlament und Rat angenommen werden. Nach der endgültigen Annahme wird die Richtlinie im Amtsblatt der EU veröffentlicht und tritt 20 Tage später in Kraft.

(Europ. Kommission / STB Web)

Artikel vom 20.12.2018

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