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Fachanwalt für Sportrecht beschlossen

Das Parlament der Anwaltschaft hat am 26.11.2018 über die Einführung des Fachanwaltes für Sportrecht beraten. Die Mitglieder der Satzungsversammlung haben beschlossen, die Fachanwaltsordnung entsprechend abzuändern und um diesen Fachanwaltstitel zu erweitern.

Hauptargument für die Einführung war die Vielfältigkeit rechtlicher Fragestellungen im Sport, die sich aus dem Zusammenwirken von Sport- und Spielregeln der Sportverbände mit den Normen des staatlichen Rechts ergeben. Bei der Entscheidung wurde auch berücksichtigt, dass sich der Rechtsberatungsbedarf keineswegs auf Spitzensportler oder den Profisport beschränkt, sondern auch im heutigen Breitensport eine Vielzahl von Rechtsfragen zu klären ist.

Die Satzungsversammlungsmitglieder waren der Auffassung, dass die aktuellen Fachanwaltschaften diesen Herausforderungen nur unzureichend Rechnung tragen und stimmten mit deutlicher Mehrheit (57 Ja-Stimmen, 16 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen) für die Einführung einer neuen Fachanwaltschaft.

(BRAK / STB Web)

Artikel vom 05.12.2018

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