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Ehrenamtliche Richterinnen und Richter

Wie das Finanzgericht Köln mitteilte, hat der Wahlausschuss am 26.06.2018 insgesamt 375 ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die neue Amtsperiode 2018 bis 2023 gewählt.

Zu den Gewählten gehören Bürgerinnen und Bürger, die sich selbst für das Amt eines ehrenamtlichen Richters beworben haben, und solche, die von Berufsvertretungen vorgeschlagen worden sind. Insgesamt hatten sich 530 Bürgerinnen und Bürger aus dem Bezirk des Finanzgerichts Köln zur Wahl gestellt. Die fünfjährige Amtszeit der neuen Ehrenamtlichen beginnt am 22.09.2018. Unter den gewählten Kandidaten sind insgesamt 148 Bürgerinnen und Bürger, die dieses Amt erstmalig ausüben. Diesen "Einsteigern" wird noch vor ihrem ersten Einsatz als Finanzrichter die Möglichkeit gegeben, sich im Rahmen einer Einführungsveranstaltung einen ersten Einblick in ihr verantwortungsvolles Aufgabengebiet und ihre unabhängige Stellung als Richter zu verschaffen.

Der Wahlausschuss beim Finanzgericht Köln besteht aus dem Präsidenten des Finanzgerichts Köln, einer Vertreterin der Oberfinanzdirektion NRW und sieben vom Landtag bestimmten Vertrauensleuten. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der Urteilsfindung in Steuersachen sowie bei Entscheidungen über die Gewährung von Kindergeld mit gleichen Rechten wie die Berufsrichter mit. Ihre Teilnahme an den Gerichtsverhandlungen soll das Rechtsbewusstsein und die Wertvorstellungen der Bevölkerung in die Beratungen einbringen.

(FG Köln / STB Web)

Artikel vom 09.07.2018

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