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Studie zur Entwicklung des Mindestlohns

In Betrieben mit Betriebsrat und Tarifvertrag wird das Mindestlohngesetz weitaus konsequenter eingehalten als in Firmen, in denen beides fehlt. Umgehungen des Mindestlohns kommen in mitbestimmten und tarifgebundenen Betrieben etwa fünf Mal seltener vor. Zu diesen Ergebnissen kommt eine neue Untersuchung der Hans-Böckler-Stiftung.

Gesamtwirtschaftlich sind Verstöße gegen den Mindestlohn aber weiterhin ein Problem: 2016 bekamen rund 2,7 Millionen Beschäftigte in Deutschland weniger als den Mindestlohn, obwohl er ihnen zustand. Damit erhielten 9,8 Prozent aller Arbeitnehmer, die Anspruch auf den Mindestlohn hatten, weniger als die damals vorgeschriebenen 8,50 Euro pro Stunde. Legale Ausnahmen vom Mindestlohn sind dabei bereits herausgerechnet.

Trotz Umgehungen: Deutliche Lohnsteigerungen messbar

Wie die Studie weiter zeigt hat der Mindestlohn trotz Umgehungen die Bezahlung vieler Geringverdiener spürbar verbessert, was sich nach Jahren der Stagnation unter anderem an kräftigen Lohnsteigerungen für ungelernte Arbeitskräfte und in Branchen mit vielen Niedrigverdienern zeigt. So legten die Löhne im Gastgewerbe nach Einführung der Lohnuntergrenze um 9,9 im Einzelhandel um 11,4 und in der Fleischverarbeitung um 11,6 Prozent zu.

Unterschiede nach Branchen

Verstöße gegen das Mindestlohngesetz kommen nach der Untersuchung in Branchen mit vielen Kleinbetrieben und Minijobs besonders häufig vor. So bekamen 2016 rund 43 Prozent der Beschäftigten in privaten Haushalten weniger als den Mindestlohn. Im Hotel- und Gaststättengewerbe betrug die Umgehungsquote 38 Prozent, im Einzelhandel etwa 20 Prozent. Deutlich unter dem gesamtwirtschaftlichen Durchschnitt lag die Quote der Verstöße unter anderem in der Energieversorgung, der Entsorgungswirtschaft, in verschiedenen Industriebranchen, bei Banken und in der öffentlichen Verwaltung.

Mehr Kontrollen seit 2017

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Zolls hat bei ihren Prüfungen im ersten Halbjahr 2017 in neun Prozent der untersuchten Fälle Verstöße gegen das Mindestlohngesetz festgestellt, die anschließend zu Ermittlungsverfahren führten. Zugleich stieg die Zahl der Prüfeinsätze erstmals wieder an, nachdem sie 2015 und 2016 deutlich gesunken war.

(Böckler / STB Web)

Artikel vom 05.02.2018

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