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Neue Pauschbeträge für Sachentnahmen zum Eigenverbrauch

Das Bundesfinanzministerium hat neue Pauschbeträge für unentgeltliche Sachentnahmen zum Eigenverbrauch veröffentlicht.

Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt. Sie beruhen auf Erfahrungswerten. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment.

Eine tabellarische Übersicht über die neuen Pauschbeträge findet sich hier.

(BMF / STB Web)

Artikel vom 21.12.2017

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