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Testament bei Lähmung der rechten Hand

Auch ein mit der linken Hand geschriebenes Testament kann gültig sein - das entschied das Oberlandesgericht Köln.

Im verhandelten Fall ging es um einen im Alter von 62 Jahren an Krebs verstorbenen Mann. Im Zuge seiner Krankheit litt er unter Lähmungen am rechten Arm. Nach seinem Tod wurden dem Nachlassgericht zwei als Testament überschriebene und mit dem Namen des Erblassers unterzeichnete Schriftstücke vorgelegt, von denen eines die Nachbarn und das andere die Geschwister des verstorbenen als Erben bezeichnete. Beide Seiten beantragten die Erteilung eines Erbscheins jeweils zu ihren Gunsten.

Nach umfangreichen Beweisaufnahmen stellte sich heraus, dass das Testament, das die Nachbarn begünstigte, gültig war. Wegen der Lähmung der rechten Hand war es allerdings mit der linken Hand geschrieben worden. Die Sachverständige konnte dies zwar nicht mit Sicherheit bestätigen, doch ein Zeuge bestätigte glaubhaft, bei der Abfassung des mit der linken Hand geschriebenen Testaments dabei gewesen zu sein. Das genügte den Richtern.

(OLG Köln / STB Web)

Artikel vom 13.10.2017

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